Anbei erhalten Sie einen Überblick über die Neuerungen und Änderungen der Version 2.2 des IFS Logistics. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per Email oder Telefon zur Verfügung.
Diese aktualisierte Version des Standards ist mit ihren dazugehörigen, in diesem Standard verwiesenen, normativen Dokumenten ab dem 1. März 2018 anwendbar.
Ab dem 1. Juni 2018 werden ausschließlich Audits der Version 2.2 des IFS Logistics Standards akzeptiert.
Allgemeine Neuerungen:
– Mit der Version 2.2 wurde die Möglichkeit zur Durchführung unangekündigter Audits für den IFS Logistics Standard eingeführt.
Neue Anforderungen:
4.2.4.8 Lebensmittelbetrug / food fraud
Es liegt eine Gefahrenanalyse und Bewertung damit zusammenhängender Risiken für möglichen Lebensmittelbetrug (food fraud) vor, die realistischer weise im Prozess erwartet werden können. Darauf basierend, und falls erforderlich, sind angemessene Maßnahmen zur Reduzierung dokumentiert und implementiert.
Überarbeitete Anforderungen
(Änderungen sind hervorgehoben):
1.4.1 Die Unternehmensleitung stellt sicher, dass das Qualitäts- und Produktsicherheits-Managementsystem mindestens jährlich oder häufiger, wenn Änderungen vorgenommen wurden, bewertet werden. Diese Bewertung beinhaltet mindestens:
– Auditergebnisse,
– Rückmeldungen von Kunden,
– Prozess- und Produktkonformität,
– Status der Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen,
– Qualitäts- und Produktsicherheitspolitik und -ziele,
– Folgemaßnahmen aus vorherigen Bewertungen,
– Änderungen, die das Produktsicherheits- und Qualitätsmanagementsystem beeinflussen
können sowie
– Empfehlungen zu Verbesserungen.
2.3.10 Es sind Verifizierungsverfahren zur Bestätigung der Wirksamkeit des Risikomanagements/HACCP- Systems festgelegt. Die Verifizierung des Konzeptes erfolgt mindestens einmal jährlich. Als Verifizierungsmaßnahmen zählen z. B.:
– interne Audits,
– Auswertungen,
– Reklamationsauswertungen.
Die aus der Verifizierung resultierenden Ergebnisse werden in das Risikomanagement/ HACCP- System eingearbeitet und an die Unternehmensleitung kommuniziert und von Dieser überprüft.
4.1.1.1 Die zwischen den Vertragspartnern definierten Anforderungen und/oder Pflichtenhefte sind bekannt, vereinbart und hinsichtlich ihrer Akzeptanz überprüft, bevor eine Liefervereinbarung geschlossen wird. Alle Bestimmungen bezüglich Produktqualität und -sicherheit sind bekannt und den entsprechenden Unternehmensbereichen kommuniziert.
Ergänzung der Pflichtangaben:
4.2.4.8 Lebensmittelbetrug
Der Auditor muss folgende Informationen bereitstellen:
– Hat das Unternehmen betrugsanfällige Produktgruppen/Prozesse (z. B. spezielle Wareneingangskontrollen, Neuetikettierungsaktivitäten) identifiziert?
– Wenn ja, welche Minderungsmaßnahmen hat das Unternehmen implementiert, um das Risiko zu verringern?
Ergänzungen und Änderungen im Glossar:
Lebensmittelbetrug (food fraud)
Bewusste/r und vorsätzliche/r Austausch, Falschetikettierung, Verfälschung oder Imitation von Lebensmitteln, Rohmaterialien, Zutaten oder Verpackungsmaterialien, die auf dem Markt platziert werden, um einen ökonomischen Vorteil zu erlangen. Diese Definition ist auch auf ausgelagerte Prozesse anzuwenden.
Maßnahmen zur Minderung von Lebensmittelbetrug
Ein System, das die Anforderungen definiert wann, wo und wie betrügerische Aktivitäten verringert werden, bei der die Natur eines potentiellen Aktes des Lebensmittelbetrugs berücksichtigt wird.
Produktschutz
Der Schutz von Produkten vor vorsätzlicher Kontamination oder Verfälschung durch biologische, chemische, physikalische oder radiologische Stoffe, mit der Absicht Schaden zu verursachen.
Ressourcen
Alle materiellen und immateriellen Güter (alternativ Mittel), die zur Planung, Umsetzung und Aufrechterhaltung der Leistungserstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen benötigt werden, sowie zur Planung, Umsetzung und Aufrechterhaltung von Organisationsstrategien und -zielen.
Diese Güter unterteilen sich in physische (z.B. Gebäude, Fahrzeuge, Betriebsmittel, Rohstoffe inkl. Energie, Zutaten, Hilfsmittel), personelle (z.B. Facharbeiter, Führungskräfte, Wissen und Können), finanzielle (z.B. Barmittel, Kreditwürdigkeit, Versicherungen), organisatorische (z.B. Aufbau- und Ablauforganisation, Informationssysteme) und/oder technologische Mittel (z.B. technische Verfahren, Forschungsstand und -entwicklung, Qualitätsstandards, Markenname).